Im Fokus der Veranstaltung stand traditionell die Problemstellungen von Schimmelpilzbefall in Gebäuden. Namhafte Experten erläuterten die fachgerechte Beseitigung der Schimmelpilzbelastung und vermittelten praktische Lösungen zur Bekämpfung. Gleichzeitig wurden die Vorträge in den Livestream übertragen.
Die begleitende Fachschau lieferte einen Überblick über aktuell relevante Aspekte der Diagnose, Sanierung und Vermeidung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden für die berufliche Praxis. Mit unseren Mitgliedern waren wir durch BC Restoration Products GmbH, Jati GmbH, svt Brandsanierung GmbH, Pöppinghaus & Wenner Trocknungs-Service GmbH.
Rund 40 Teilnehmer waren digital zugeschaltet und konnten in den Pausen in separaten virtuellen Räumen die Fachausstellung besuchen.
Die Schimmelpilzkonferenz beschäftigte sich u.a. mit dem spannenden Thema der Materialmikroskopie.
Die Fachausstellung lud bei verschiedenen Ausstellern zum Begutachten von Geräten ein.
Im Anschluss widmete sich Dipl.-Ing. Claus Händel dem nutzungsbedingten Schimmelbefall in Innenräumen. Händel erinnerte daran, dass gute Raumluft ein grundlegendes Menschenrecht ist. Die Vermeidung des Schimmelbefalls bedeute somit in erste Linie die Gesundheit der Bewohner zu schützen.
Was gilt es dabei zu beachten? Händel merkte an, dass mit einer manuellen Lüftung von Räumen der erforderliche Luftwechselstrom nicht sichergestellt werden könne, die Erstellung eines Lüftungskonzepts im Bestand somit notwendig, beim Neubau sogar Pflicht sei.
Sein Fazit zum Ende seines Vortrags: Die moderne luftdichte Bauweise von Gebäuden würde zwar umgesetzt, nicht aber die Vorschrift ausreichender Lüftungskonzepte. Claus Händel sieht damit das Thema „Schadstoffe im Innenbereich“ für die Zukunft gesetzt und Sachverständige gut beschäftigt.
Referent Stefan Betz, der unter anderem öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schimmelpilze in Innenräumen ist, ging es in seinem Vortrag um die Bewertung des Schimmels nach Nutzungsklassen. Er kommt im Ergebnis zu dem Schluss, dass Abschottungen eine absolute Sonderlösung sind, die mit Risiken für Planer, Ausführende und Nutzer sowie erheblichem Mehraufwand verbunden sind. Zudem werde die fachgerechte Entsorgung des Schadens nur in die Zukunft verschoben.
Der Umgang mit Asbest ist auch für Schimmelsanierer wichtig.
Soll Schimmelbefall entfernt werden, finden sich oft weitere Gefahrstoffe. Antworten darauf, wie mit diesen Gefahrstoffen umzugehen ist, lieferte Dipl.-Ing. Andrea Bonner, die unter anderem seit vielen Jahren bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Bereich der Prävention tätig ist.
Sie merkte an, dass Asbest in bauchemischen Produkten oft nur in geringer Konzentration vorhanden sei. Insbesondere bei der flächigen Bearbeitung von Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern müsse dennoch mit hohen Konzentrationen von Asbestfasern in der Atemluft gerechnet werden, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind, erklärte Andrea Bonner. Betroffen seien alle Gebäude in Deutschland, die bis 31. Oktober 1993 errichtet, umgebaut und modernisiert wurden. Ist Asbest damit die Gefahr hinter dem Schimmelpilz? Die Gefahren, die von Asbest und seinen Fasern ausgehen, sind bekannt und Schimmelsanierer begegnen dem Gefahrstoff oft schon bei der Probenahme bei Putzen und Spachtelmassen, Fliesenklebern, Floor-Flex-Platten, PVC-Belägen und vielem mehr. Aber Arbeiten an asbesthaltigen Produkten sind verboten. Wie sollte sich der verantwortungsbewusste Sanierer also verhalten? Zusammenpacken und gehen? Dazu rät Andrea Bonner nicht: Denn Abbruch‑, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind grundsätzlich erlaubt – es sei denn es muss abgeschliffen, abgebürstet, druckgereinigt oder gebohrt werden. Also doch nicht einfach gehen? Nein, führte Andrea Bonner aus, zumindest dann nicht, wenn sich für die vorgefundene Problematik in der DGUV-Information 201–012 ein „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch‑, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ findet. Weitere Informationen über diese Verfahren und aktuelle Ergänzungen zur DGUV-Information 201–012 finden Sie auf www.dguv.de sowie www.bgbau.de/asbest und www.e‑learning-staub.de.
(Foto: Munk/FSU)