Unsere Seminare. Ihr Mehrwert.
Qualifizierung
Basis der Qualitätssicherung ist eine umfassende Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier bietet der FSU seinen Mitgliedern verschiedene Möglichkeiten. Ein wichtiger Baustein ist die Ausbildung zum FSU-Sanierungsleiter.
Schulungen, Seminare und Fachtagungen sorgen nicht nur für kontinuierliche Weiterbildung, sondern auch für einen fachlichen Austausch und Synergien in der Branche.
Wir arbeiten bedarfsorientiert und ausschließlich für unsere Mitgliedsunternehmen. Gerne versuchen wir Ihren Terminwünschen zu entsprechen und bieten auch Inhouse-Lösungen an.
Die Seminare finden in ganz Deutschland statt. Die einzelnen Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig übermittelt.
Folgende Seminare und Lehrgänge bieten wir Ihnen derzeit an:
Organisation Aus- und Weiterbildung
Burkhard Munk
Telefon: 030 860004–894
E‑Mail: b.munk@fsu-ev.org
Sachkundelehrgang DGUV 101–004 (ehemals BGR 128)
Der FSU hat einen eigenen Sachkundelehrgang zur Sanierung von Brandschäden und Gebäudeschadstoffen nach DGUV Regel 101–004 (bisher BGR 128) Anhang 6b konzipiert, der speziell auf die Bedürfnisse der Mitgliedsfirmen zugeschnitten ist.
Mit der Brandschadensanierung vertraute Dozenten binden aktuelle Schadens- und Sanierungsfälle als Beispiele in die Lehrinhalte ein; damit wird eine hohe Praxisnähe erreicht. Der Lehrgang wird nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt. Die Bildungsmaßnahme umfasst 32 Lehreinheiten und schließt mit einer Prüfung ab, die bundesweit gültig ist.
Lehrgangsinhalte:
- Überblick über die anzuwendenden Rechtsvorschriften, Grundsystematik
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
- Beispiele von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Übung zu exponierten Tätigkeiten)
- Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen
- Erste Hilfe, Hygiene, Arbeitsmedizin
- Arbeits- und Sicherheitsplan, Betriebsanweisung, Unterweisung
- Prüfung
- Personelle Anforderungen, Verantwortung und Haftung
Schadstoffe auf der Schadenstelle – erkennen und richtig reagieren I Seminar für Brand- und Wasserschadensanierer
Eintägiges FSU-Seminar für Brand- und Wasserschadensanierer,
Das Seminar ist konzipiert für alle, die mit dieser besonderen Problematik auf Schadenstellen konfrontiert sind. Das betrifft den Niederlassungs- oder Projektleiter, der die nötigen Fragen stellen muss, um eine lückenlose Gefährdungsbeurteilung erstellen und das geeignete Personal auswählen zu können. Das betrifft ebenso den Service-Monteur, der häufig kleine Wasserschäden allein und schnell abzuarbeiten hat und vor Ort z.B. erkennen muss, ob er es mit asbesthaltigen Fußbodenbelägen zu tun hat, um in jedem Fall routiniert und sicher handeln zu können.
An einem Tag wird das unverzichtbare Basiswissen durch didaktisch erfahrene Referenten sehr praxisnah vermittelt.
Es wird auf die Vorkommen, Fundstellen, Eigenschaften, Gesundheitsgefahren der wichtigsten Gebäudeschadstoffe eingegangen: Asbest, KMF, PAK, PCB, Holzschutzmittel (PCP/DDT/Lindan), Schimmelpilze, Brandfolgeprodukte.
Das Wesentliche aus dem relevanten Vorschriften- und Regelwerk wird erläutert.
Die Teilnehmer erhalten das Fachbuch der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG „Schadstoffe im Baubestand – Erkennen und richtig reagieren – mit Katalog nach Bauteilen und Gewerken“ (zum Verbleib, im Preis enthalten) als Arbeitsgrundlage. Der Lehrgang schließt ohne Prüfung ab; ein Teilnahmezertifikat wird ausgehändigt.
FSU-Workshop Gefährdungsbeurteilung
Ziele des Workshops sind das Vertiefen fachlicher Kenntnisse zum Thema Gefährdungsbeurteilung und das Trainieren des zielführenden Einsatzes betrieblich eingeführter Handlungshilfen.
Im Fokus stehen dabei die spezifische Rolle und die Verantwortung der Führungskräfte für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten Ihres Verantwortungsbereiches.
Methodik und Gliederung
Im Workshop wechseln Vortrag und Gruppenarbeit ab. Das Format besteht aus drei Elementen:
Teil 1: Rolle und Verantwortung der Führungskräfte
Teil 2: Erläuterung und praktische Anwendung betrieblicher Instrumente
Teil 3: Auswertung der Arbeitsergebnisse aus Teil 2
Mit einem gemeinsamen Résumé endet der Workshop.
Zeitrahmen 8 Lehreinheiten (LE) à 45 Min, ein Teilnahmezertifikat wird ausgehändigt.
5 Tages Kombi-Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 3 für ASI-Arbeiten sowie Upgrade KMF – künstliche Mineralfasern nach TRGS 521 und Lehrgang zum Erwerb der Gerätefachkunde nach TRGS 519, 5.3
Dieses Seminar auf der Grundlage der neuesten Ausgabe der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) vermittelt Kenntnisse über den sachgemäßen Umgang mit dem Gefahrstoff Asbest und dient dem Erwerb der Sachkunde für Abbruch‑, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschließlich Asbestzement.
Der Kombi-Lehrgang erstreckt sich über fünf Tage und beinhaltet das Zeugnis über den Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3, die aufgrund einer behördlich anerkannten Sachkunde-Prüfung in Form einer Abschlussklausur zu erbringen ist.
Gemäß TRGS 519 sind für die Seminarinhalte (32 Lehreinheiten) vorgeschrieben:
Der Lehrgang nach TRGS 519, Anlage 3 wird hier mit dem “KMF-Upgrade” verbunden. Dieses Upgrade vermittelt alle Kenntnisse über den sachgemäßen Umgang mit künstlichen Mineralfasern und beinhaltet den Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang über Sanierungsmaßnahmen von KMF-Produkten nach TRGS 521. Zusätzlich erfolgt eine Gerätefachkunde (ohne Prüfung)
Einer der Vorteile dieser Kombination: Da viele Themen (Gefährdungsbeurteilung, PSA usw.) bei der TRGS 519 und der TRGS 521 identisch sind, wird der Aufwand für die TRGS 521 in diesem Zusammenhang deutlich geringer. Die Referenten können sich auf die Besonderheiten und Unterschiede von Asbest und KMF beschränken.
Die Teilnehmer erhalten drei Zertifikate: TRGS 519 Anl. 3 (mit Prüfung), TRGS 521 (ohne Prüfung) und Gerätefachkunde (ohne Prüfung)
Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Sachkunde für Arbeiten mit Asbest gem. Nr. 2.4.2 Abs. 3 sowie Anlage 5 der TRGS 519 Teilnahmevoraussetzung: Nachweis der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 (Behördlich anerkannt)
Die Gültigkeit des Sachkundenachweises für Tätigkeiten mit Asbest nach Anlage 3 / Anlage 4 der TRGS 519 verlängert sich dadurch um weitere 6 Jahre.
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519.
Lehrgangsdauer: mindestens acht Lehreinheiten à 45 Minuten
Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Verlängerung für die nächsten sechs Jahre.
Qualifikationsmodul Q1E gem. Anlage 10 der TRGS 519
Unter Mitwirkung des FSU entstand in enger Zusammenarbeit mit den langjährigen Kooperationspartnern der COMPETENZA GmbH und der SES GmbH dieser zweitägiger, öffentlich anerkannter Lehrgang (ohne Prüfung) für den Einsatz „emissionsarmer Verfahren“ gemäß DGUV Information 201–012.
Die überarbeitete TRGS 519 sieht in diesem Zusammenhang u.a. vor, dass künftig die Aufsicht führende Person beim Einsatz sogenannter emissionsarmer Verfahren zumindest eine Qualifikation nach dem neu eingeführten Schulungsmodul Q1E nachweisen muss, wenn diese Person nicht über eine höherwertige Sachkunde nach Anlage 3 oder 4 der TRGS 519 verfügt.
Fortbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit
Referiert werden folgende Lehrinhalte:
- Grundlagen Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und bei indirektem Berühren
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Grundlagen Erste Hilfe
- Fach- und Führungsverantwortung
- Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
Am letzten Schulungstag erfolgt eine praktische Unterweisung sowie die Prüfung. Ein Zertifikat wird ausgestellt.
FSU-Sanierungsleiter
Der FSU hat die anerkannte Aus- und Weiterbildungsmaßnahme “FSU-Sanierungsleiter” konzipiert, die mit einer Prüfung vor einem neutralen Ausschuss abschließt. Nur wer besteht, darf sich auch “FSU-Sanierungsleiter” nennen. Basis für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahme ist der Inhaltsleitfaden des FSU-Sanierungsleiter-Handbuch.
Der “FSU-Sanierungsleiter” spielt auch eine wichtige Rolle bei der Mitgliedschaft im FSU. Prämisse einer neuen Mitgliedschaft ist, dass mindestens drei Mitarbeiter die Prüfung zum “FSU-Sanierungsleiter” ablegen. Diese Regel gilt aber nicht nur bei einer Neuaufnahme. Grundsätzlich müssen zu jedem Zeitpunkt der Mitgliedschaft mindestens drei Mitarbeiter über die Qualifikation “FSU-Sanierungsleiter” verfügen.
Die fachspezifischen Inhalte für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung einer gleichbleibend hohen Güte und Qualität der Arbeiten unter Berücksichtigung eines erforderlichen Sicherheitsniveaus gliedern sich im Sanierungshandbuch wie folgt:
Grundlagen
- Chemie und Sanierung
- Brand- und Korrosionsvorgänge
- Werkstoffkunde
- Elektrotechnik
- Entsorgung
- Asbest
Rahmenbedingungen
- Sicherheitsvorschriften/Arbeitsschutz
- Gefahrstoffe/Gefahrgut
- Personalführung
- Versicherungstechnische Fragen
Sanierung
- Erstmaßnahmen
- Gebäudebrandschäden
- Gebäudewasserschäden/Trocknung
- Elektronik
- Technische Anlagen und Vorräte
- Hausrat und Einrichtungen
- Gesundheitsgefährdende Stoffe
Die Prüfung findet in der Regel einmal im Jahr im Dezember in Braunschweig statt.