Unse­re Semi­na­re. Ihr Mehrwert.

Qua­li­fi­zie­rung

Basis der Qua­li­täts­si­che­rung ist eine umfas­sen­de Aus­bil­dung der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter. Hier bie­tet der FSU sei­nen Mit­glie­dern ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten. Ein wich­ti­ger Bau­stein ist die Aus­bil­dung zum FSU-Sanierungsleiter.

Schu­lun­gen, Semi­na­re und Fach­ta­gun­gen sor­gen nicht nur für kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­bil­dung, son­dern auch für einen fach­li­chen Aus­tausch und Syn­er­gien in der Branche.

Wir arbei­ten bedarfs­ori­en­tiert und aus­schließ­lich für unse­re Mit­glieds­un­ter­neh­men. Ger­ne ver­su­chen wir Ihren Ter­min­wün­schen zu ent­spre­chen und bie­ten auch Inhouse-Lösun­gen an. 

Die Semi­na­re fin­den in ganz Deutsch­land statt. Die ein­zel­nen Ter­mi­ne wer­den den Mit­glie­dern recht­zei­tig übermittelt.

Fol­gen­de Semi­na­re und Lehr­gän­ge bie­ten wir Ihnen der­zeit an:

Orga­ni­sa­ti­on Aus- und Weiterbildung

Burk­hard Munk
Tele­fon: 030 860004–894
E‑Mail: b.munk@fsu-ev.org

Der FSU hat einen eige­nen Sach­kun­de­lehr­gang zur Sanie­rung von Brand­schä­den und Gebäu­de­schad­stof­fen nach DGUV Regel 101–004 (bis­her BGR 128) Anhang 6b kon­zi­piert, der spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se der Mit­glieds­fir­men zuge­schnit­ten ist.

Mit der Brand­scha­den­sa­nie­rung ver­trau­te Dozen­ten bin­den aktu­el­le Scha­dens- und Sanie­rungs­fäl­le als Bei­spie­le in die Lehr­in­hal­te ein; damit wird eine hohe Pra­xis­nä­he erreicht. Der Lehr­gang wird nach berufs­ge­nos­sen­schaft­li­chen Grund­sät­zen durch­ge­führt. Die Bil­dungs­maß­nah­me umfasst 32 Lehr­ein­hei­ten und schließt mit einer Prü­fung ab, die bun­des­weit gül­tig ist.

Lehr­gangs­in­hal­te:

  • Über­blick über die anzu­wen­den­den Rechts­vor­schrif­ten, Grundsystematik
  • Ermitt­lung und Beur­tei­lung von Gefah­ren durch Gefahr­stof­fe und bio­lo­gi­sche Arbeitsstoffe
  • Bei­spie­le von Arbei­ten in kon­ta­mi­nier­ten Berei­chen (Übung zu expo­nier­ten Tätigkeiten)
  • Sicher­heits­tech­ni­sche Maß­nah­men und Einrichtungen
  • Ers­te Hil­fe, Hygie­ne, Arbeitsmedizin
  • Arbeits- und Sicher­heits­plan, Betriebs­an­wei­sung, Unterweisung
  • Prü­fung
  • Per­so­nel­le Anfor­de­run­gen, Ver­ant­wor­tung und Haftung

Ein­tä­gi­ges FSU-Semi­nar für Brand- und Wasserschadensanierer,

Das Semi­nar ist kon­zi­piert für alle, die mit die­ser beson­de­ren Pro­ble­ma­tik auf Scha­den­stel­len kon­fron­tiert sind. Das betrifft den Nie­der­las­sungs- oder Pro­jekt­lei­ter, der die nöti­gen Fra­gen stel­len muss, um eine lücken­lo­se Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung erstel­len und das geeig­ne­te Per­so­nal aus­wäh­len zu kön­nen. Das betrifft eben­so den Ser­vice-Mon­teur, der häu­fig klei­ne Was­ser­schä­den allein und schnell abzu­ar­bei­ten hat und vor Ort z.B. erken­nen muss, ob er es mit asbest­hal­ti­gen Fuß­bo­den­be­lä­gen zu tun hat, um in jedem Fall rou­ti­niert und sicher han­deln zu können.

An einem Tag wird das unver­zicht­ba­re Basis­wis­sen durch didak­tisch erfah­re­ne Refe­ren­ten sehr pra­xis­nah vermittelt.

Es wird auf die Vor­kom­men, Fund­stel­len, Eigen­schaf­ten, Gesund­heits­ge­fah­ren der wich­tigs­ten Gebäu­de­schad­stof­fe ein­ge­gan­gen: Asbest, KMF, PAK, PCB, Holz­schutz­mit­tel (PCP/DDT/Lindan), Schim­mel­pil­ze, Brandfolgeprodukte.

Das Wesent­li­che aus dem rele­van­ten Vor­schrif­ten- und Regel­werk wird erläutert.

Die Teil­neh­mer erhal­ten das Fach­buch der Ver­lags­ge­sell­schaft Rudolf Mül­ler GmbH & Co. KG „Schad­stof­fe im Bau­be­stand – Erken­nen und rich­tig reagie­ren – mit Kata­log nach Bau­tei­len und Gewer­ken“ (zum Ver­bleib, im Preis ent­hal­ten) als Arbeits­grund­la­ge. Der Lehr­gang schließt ohne Prü­fung ab; ein Teil­nah­me­zer­ti­fi­kat wird ausgehändigt.

Zie­le des Work­shops sind das Ver­tie­fen fach­li­cher Kennt­nis­se zum The­ma Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und das Trai­nie­ren des ziel­füh­ren­den Ein­sat­zes betrieb­lich ein­ge­führ­ter Handlungshilfen.

Im Fokus ste­hen dabei die spe­zi­fi­sche Rol­le und die Ver­ant­wor­tung der Füh­rungs­kräf­te für die Sicher­heit und den Gesund­heits­schutz der Beschäf­tig­ten Ihres Verantwortungsbereiches.

Metho­dik und Gliederung

Im Work­shop wech­seln Vor­trag und Grup­pen­ar­beit ab. Das For­mat besteht aus drei Elementen:

Teil 1: Rol­le und Ver­ant­wor­tung der Führungskräfte

Teil 2: Erläu­te­rung und prak­ti­sche Anwen­dung betrieb­li­cher Instrumente

Teil 3: Aus­wer­tung der Arbeits­er­geb­nis­se aus Teil 2

Mit einem gemein­sa­men Résu­mé endet der Workshop.

Zeit­rah­men 8 Lehr­ein­hei­ten (LE) à 45 Min, ein Teil­nah­me­zer­ti­fi­kat wird ausgehändigt.

Die­ses Semi­nar auf der Grund­la­ge der neu­es­ten Aus­ga­be der Tech­ni­schen Regel für Gefahr­stof­fe 519 (TRGS 519) ver­mit­telt Kennt­nis­se über den sach­ge­mä­ßen Umgang mit dem Gefahr­stoff Asbest und dient dem Erwerb der Sach­kun­de für Abbruch‑, Sanie­rungs- und Instand­hal­tungs­ar­bei­ten (ASI-Arbei­ten) an allen asbest­hal­ti­gen Gefahr­stof­fen ein­schließ­lich Asbestzement.

Der Kom­bi-Lehr­gang erstreckt sich über fünf Tage und beinhal­tet das Zeug­nis über den Nach­weis der Sach­kun­de nach TRGS 519 Anla­ge 3, die auf­grund einer behörd­lich aner­kann­ten Sach­kun­de-Prü­fung in Form einer Abschluss­klau­sur zu erbrin­gen ist.

Gemäß TRGS 519 sind für die Semi­nar­in­hal­te (32 Lehr­ein­hei­ten) vorgeschrieben:

Der Lehr­gang nach TRGS 519, Anla­ge 3 wird hier mit dem “KMF-Upgrade” ver­bun­den. Die­ses Upgrade ver­mit­telt alle Kennt­nis­se über den sach­ge­mä­ßen Umgang mit künst­li­chen Mine­ral­fa­sern und beinhal­tet den Nach­weis über die Teil­nah­me an einem Lehr­gang über Sanie­rungs­maß­nah­men von KMF-Pro­duk­ten nach TRGS 521. Zusätz­lich erfolgt eine Gerä­te­fach­kun­de (ohne Prüfung)

Einer der Vor­tei­le die­ser Kom­bi­na­ti­on: Da vie­le The­men (Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung, PSA usw.) bei der TRGS 519 und der TRGS 521 iden­tisch sind, wird der Auf­wand für die TRGS 521 in die­sem Zusam­men­hang deut­lich gerin­ger. Die Refe­ren­ten kön­nen sich auf die Beson­der­hei­ten und Unter­schie­de von Asbest und KMF beschränken.

Die Teil­neh­mer erhal­ten drei Zer­ti­fi­ka­te: TRGS 519 Anl. 3 (mit Prü­fung), TRGS 521 (ohne Prü­fung) und Gerä­te­fach­kun­de (ohne Prüfung)

Die Gül­tig­keit des Sach­kun­de­nach­wei­ses für Tätig­kei­ten mit Asbest nach Anla­ge 3 / Anla­ge 4 der TRGS 519 ver­län­gert sich dadurch um wei­te­re 6 Jahre.

Teil­nah­me­vor­aus­set­zung: Nach­weis der Sach­kun­de nach Num­mer 2.7 der TRGS 519. 

Lehr­gangs­dau­er: min­des­tens acht Lehr­ein­hei­ten à 45 Minuten

Die Teil­neh­mer erhal­ten ein Zer­ti­fi­kat über die Ver­län­ge­rung für die nächs­ten sechs Jahre.

Unter Mit­wir­kung des FSU ent­stand in enger Zusam­men­ar­beit mit den lang­jäh­ri­gen Koope­ra­ti­ons­part­nern der COMPETENZA GmbH und der SES GmbH die­ser zwei­tä­gi­ger, öffent­lich aner­kann­ter Lehr­gang (ohne Prü­fung) für den Ein­satz „emis­si­ons­ar­mer Ver­fah­ren“ gemäß DGUV Infor­ma­ti­on 201–012.

Die über­ar­bei­te­te TRGS 519 sieht in die­sem Zusam­men­hang u.a. vor, dass künf­tig die Auf­sicht füh­ren­de Per­son beim Ein­satz soge­nann­ter emis­si­ons­ar­mer Ver­fah­ren zumin­dest eine Qua­li­fi­ka­ti­on nach dem neu ein­ge­führ­ten Schu­lungs­mo­dul Q1E nach­wei­sen muss, wenn die­se Per­son nicht über eine höher­wer­ti­ge Sach­kun­de nach Anla­ge 3 oder 4 der TRGS 519 verfügt.

Refe­riert wer­den fol­gen­de Lehrinhalte:

  • Grund­la­gen Elektrotechnik
  • Gefah­ren und Wir­kun­gen des elek­tri­schen Stroms
  • Schutz­maß­nah­men gegen direk­tes und bei indi­rek­tem Berühren
  • Prü­fung der Schutzmaßnahmen
  • Maß­nah­men zur Unfallverhütung
  • Grund­la­gen Ers­te Hilfe
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • Betriebs­spe­zi­fi­sche elek­tro­tech­ni­sche Anforderungen 


Am letz­ten Schu­lungs­tag erfolgt eine prak­ti­sche Unter­wei­sung sowie die Prü­fung. Ein Zer­ti­fi­kat wird ausgestellt.

Der FSU hat die aner­kann­te Aus- und Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me “FSU-Sanie­rungs­lei­ter” kon­zi­piert, die mit einer Prü­fung vor einem neu­tra­len Aus­schuss abschließt. Nur wer besteht, darf sich auch “FSU-Sanie­rungs­lei­ter” nen­nen. Basis für die Aus- und Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me ist der Inhalts­leit­fa­den des FSU-Sanierungsleiter-Handbuch.

Der “FSU-Sanie­rungs­lei­ter” spielt auch eine wich­ti­ge Rol­le bei der Mit­glied­schaft im FSU. Prä­mis­se einer neu­en Mit­glied­schaft ist, dass min­des­tens drei Mit­ar­bei­ter die Prü­fung zum “FSU-Sanie­rungs­lei­ter” able­gen. Die­se Regel gilt aber nicht nur bei einer Neu­auf­nah­me. Grund­sätz­lich müs­sen zu jedem Zeit­punkt der Mit­glied­schaft min­des­tens drei Mit­ar­bei­ter über die Qua­li­fi­ka­ti­on “FSU-Sanie­rungs­lei­ter” verfügen. 

Die fach­spe­zi­fi­schen Inhal­te für die Durch­füh­rung von Sanie­rungs­maß­nah­men zur Ein­hal­tung einer gleich­blei­bend hohen Güte und Qua­li­tät der Arbei­ten unter Berück­sich­ti­gung eines erfor­der­li­chen Sicher­heits­ni­veaus glie­dern sich im Sanie­rungs­hand­buch wie folgt:

Grund­la­gen

  1. Che­mie und Sanierung
  2. Brand- und Korrosionsvorgänge
  3. Werk­stoff­kun­de
  4. Elek­tro­tech­nik
  5. Ent­sor­gung
  6. Asbest


Rah­men­be­din­gun­gen

  1. Sicherheitsvorschriften/Arbeitsschutz
  2. Gefahrstoffe/Gefahrgut
  3. Per­so­nal­füh­rung
  4. Ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Fragen


Sanie­rung

  1. Erst­maß­nah­men
  2. Gebäu­de­brand­schä­den
  3. Gebäudewasserschäden/Trocknung
  4. Elek­tro­nik
  5. Tech­ni­sche Anla­gen und Vorräte
  6. Haus­rat und Einrichtungen
  7. Gesund­heits­ge­fähr­den­de Stoffe

Die Prü­fung fin­det in der Regel ein­mal im Jahr im Dezem­ber in Braun­schweig statt.