Der Arbeitskreis traf sich am 10. März 2022 in Fulda. Der sich durch Personalwechsel neu konstituierte Arbeitskreis hat dabei das Thema BT Verfahren Kernbohrung durch asbesthaltige Böden und Wände DGUV Information 201–012 (bisher: BGI 664): Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch‑, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, Ergänzung (Stand: 09.2021 Verfahren BT 51. nach DGUV Information 201–012 (Stand 09.2021) Emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519 auf dem Schirm.
Aber auch die bisherigen erarbeiteten Themen zum gemeinsamen Prüfbericht des FSU und der Gerätehersteller und die weitere Verfahrensweise wurden besprochen. In diesem Zuge setzen sich die Gerätehersteller zusammen, um Prüfszenarien für weitere Geräte abzustimmen.
Ziel ist es, unter Berücksichtigung der marktwirtschaftlichen Begebenheiten alle beteiligten Firmen zu ermutigen, ein einheitliches Prüfszenario zu präsentieren, was nicht aus dem Druck von Normen und Kosten entstanden ist, sondern basierend auf der Freiwilligkeit und der Bereitschaft zur Regulierung.
Ziel sollte es sein, eine Klassifizierung der Geräte vornehmen zu können. Prüfparameter zu vereinheitlichen und die Datenangaben auf Geräteschildern vergleichbarer zu machen, die auf Praxis- und nicht auf Laborwerten basieren. Als Initiator der Arbeitsgruppe stellt der FSU den Anspruch, die Ergebnisse zu repräsentieren und als neutraler Ansprechpartner das Gemeinschaftsergebnis als Verband darzulegen.